Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 06.05.2015 - L 2 R 107/15 NZB   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,105425
LSG Niedersachsen-Bremen, 06.05.2015 - L 2 R 107/15 NZB (https://dejure.org/2015,105425)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 06.05.2015 - L 2 R 107/15 NZB (https://dejure.org/2015,105425)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 06. Mai 2015 - L 2 R 107/15 NZB (https://dejure.org/2015,105425)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,105425) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 10.07.2012 - B 13 R 85/11 R

    Rente wegen voller Erwerbsminderung - Einkommensanrechnung nach dem Rentenbeginn

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.05.2015 - L 2 R 107/15
    Die Beklagte legte dar, dass sie im Ausgangspunkt der Rechtsauffassung des BSG folge, wonach Einmalzahlungen, die einem Versicherten nach Rentenbeginn bei ruhendem Arbeitsverhältnis und einem zu diesem Zeitpunkt bereits unterbrochenen oder beendeten Beschäftigungsverhältnis noch zufließen, kein ("rentenschädlicher") Hinzuverdienst iS des § 96a Abs. 1 SGB 6 seien (BSG, Urteil vom 10. Juli 2012 - B 13 R 81/11 R -, juris, und - B 13 R 85/11 R -, SozR 4-2600 § 96a Nr. 14); im vorliegenden Fall fehle es jedoch an einem Ruhen des rechtlich fortbestehenden Arbeitsverhältnisses mit dem Möbelhaus.

    2. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Ruhen eines Arbeitsverhältnisses anzunehmen ist, hat das BSG bereits in seinem o.g. Urteil vom 10. Juli 2012 - B 13 R 85/11 R - unter Verweis auf das Urteil des BAG vom 14.3.2006 (BAGE 117, 231, 236, 238 mwN) folgendes festgehalten: Das Ruhen eines Arbeitsverhältnisses führt zur Suspendierung der wechselseitigen Hauptpflichten der Arbeitsvertragsparteien, nämlich der Pflicht des Arbeitnehmers zur Arbeitsleistung und der Pflicht des Arbeitgebers zur Zahlung der vereinbarten Vergütung, mit der Folge, dass der jeweilige Gläubiger die Erbringung der Leistungen nicht mehr verlangen und durchsetzen kann.

  • BVerfG, 14.07.1998 - 1 BvR 1640/97

    Rechtschreibreform

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.05.2015 - L 2 R 107/15
    Eine unzulässige Überraschungsentscheidung liegt vor, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine unerwartete Wende gibt, mit der auch ein gewissenhafter Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verfahrensverlauf selbst unter Berücksichtigung mehrerer vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen brauchte (stRspr, BVerfGE 84, 188, 190; 86, 133, 144 f; 98, 218, 263; BSG SozR 3-4100 § 103 Nr. 4 S 23; BSG SozR 4-2500 § 103 Nr. 6 RdNr 18 mwN).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.05.2015 - L 2 R 107/15
    Eine unzulässige Überraschungsentscheidung liegt vor, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine unerwartete Wende gibt, mit der auch ein gewissenhafter Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verfahrensverlauf selbst unter Berücksichtigung mehrerer vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen brauchte (stRspr, BVerfGE 84, 188, 190; 86, 133, 144 f; 98, 218, 263; BSG SozR 3-4100 § 103 Nr. 4 S 23; BSG SozR 4-2500 § 103 Nr. 6 RdNr 18 mwN).
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.05.2015 - L 2 R 107/15
    Eine unzulässige Überraschungsentscheidung liegt vor, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine unerwartete Wende gibt, mit der auch ein gewissenhafter Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verfahrensverlauf selbst unter Berücksichtigung mehrerer vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen brauchte (stRspr, BVerfGE 84, 188, 190; 86, 133, 144 f; 98, 218, 263; BSG SozR 3-4100 § 103 Nr. 4 S 23; BSG SozR 4-2500 § 103 Nr. 6 RdNr 18 mwN).
  • BSG, 12.12.1990 - 11 RAr 137/89

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, Verfügbarkeit bei Betreuung von

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.05.2015 - L 2 R 107/15
    Eine unzulässige Überraschungsentscheidung liegt vor, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine unerwartete Wende gibt, mit der auch ein gewissenhafter Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verfahrensverlauf selbst unter Berücksichtigung mehrerer vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen brauchte (stRspr, BVerfGE 84, 188, 190; 86, 133, 144 f; 98, 218, 263; BSG SozR 3-4100 § 103 Nr. 4 S 23; BSG SozR 4-2500 § 103 Nr. 6 RdNr 18 mwN).
  • BSG, 14.08.2014 - B 13 R 213/14 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Entscheidungserheblichkeit -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.05.2015 - L 2 R 107/15
    Andererseits liegt keine unzulässige Überraschungsentscheidung vor, wenn die Problematik bereits Gegenstand von Äußerungen der Beteiligten des streitigen Verfahrens war oder selbst in das Verfahren eingeführt wurde (BSG, Beschluss vom 14. August 2014 - B 13 R 213/14 B - juris mwN).
  • BAG, 14.03.2006 - 9 AZR 312/05

    Urlaubsabgeltung - bestehendes Arbeitsverhältnis

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.05.2015 - L 2 R 107/15
    2. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Ruhen eines Arbeitsverhältnisses anzunehmen ist, hat das BSG bereits in seinem o.g. Urteil vom 10. Juli 2012 - B 13 R 85/11 R - unter Verweis auf das Urteil des BAG vom 14.3.2006 (BAGE 117, 231, 236, 238 mwN) folgendes festgehalten: Das Ruhen eines Arbeitsverhältnisses führt zur Suspendierung der wechselseitigen Hauptpflichten der Arbeitsvertragsparteien, nämlich der Pflicht des Arbeitnehmers zur Arbeitsleistung und der Pflicht des Arbeitgebers zur Zahlung der vereinbarten Vergütung, mit der Folge, dass der jeweilige Gläubiger die Erbringung der Leistungen nicht mehr verlangen und durchsetzen kann.
  • BSG, 10.07.2012 - B 13 R 81/11 R

    Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Zeit - Einkommensanrechnung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.05.2015 - L 2 R 107/15
    Die Beklagte legte dar, dass sie im Ausgangspunkt der Rechtsauffassung des BSG folge, wonach Einmalzahlungen, die einem Versicherten nach Rentenbeginn bei ruhendem Arbeitsverhältnis und einem zu diesem Zeitpunkt bereits unterbrochenen oder beendeten Beschäftigungsverhältnis noch zufließen, kein ("rentenschädlicher") Hinzuverdienst iS des § 96a Abs. 1 SGB 6 seien (BSG, Urteil vom 10. Juli 2012 - B 13 R 81/11 R -, juris, und - B 13 R 85/11 R -, SozR 4-2600 § 96a Nr. 14); im vorliegenden Fall fehle es jedoch an einem Ruhen des rechtlich fortbestehenden Arbeitsverhältnisses mit dem Möbelhaus.
  • BAG, 14.01.2015 - 7 AZR 880/13

    Auflösende Bedingung - volle Erwerbsminderung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.05.2015 - L 2 R 107/15
    Eine Rentenbewilligung, die zu keiner rentenrechtlichen Absicherung auf unbestimmte Dauer führt, dürfte als Auflösungstatbestand auch ungeeignet sein (BAG, Urteil vom 14. Januar 2015 - 7 AZR 880/13 -, Rn. 30, juris); eine ausdrückliche Ruhensvereinbarung für die Dauer des Bezuges einer befristeten Erwerbsminderungsrente dürfte letztlich auch die Klägerin nicht substantiiert aufgezeigt haben.
  • BSG, 23.05.1996 - 13 RJ 75/95

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.05.2015 - L 2 R 107/15
    Eine Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG, § 62 SGG) liegt insbesondere dann vor, wenn das Gericht seiner Pflicht, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in seine Erwägungen einzubeziehen, nicht nachgekommen ist (vgl BVerfGE 25, 137, 140) oder seine Entscheidung auf Tatsachen und Beweisergebnisse stützt, zu denen sich die Beteiligten nicht haben äußern können (vgl BSG, U.v. 23.5.1996 - SozR 3-1500 § 62 Nr. 12 S 19).
  • BVerfG, 15.01.1969 - 2 BvR 326/67
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht